Mitgliedsbeitragsordnung

Beitragsordnung des Karate Dojo
   Idstein-Walsdorf ´69 e.V.

 

Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich durch Lastschriftverfahren eingezogen.
Lastschriften erfolgen 1/4 jährlich, jeweils zum 01. Januar, 01. April, 01. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres. Erfolgt der Vereinsbeitritt nicht zu Beginn eines Quartals, so werden die fehlenden Monatsbeiträge bis zum Beginn des folgenden Quartals separat eingezogen. Der Beitrag ist wie folgt festgelegt:

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  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr: 10,- Euro pro Monat
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  • Erwachsene: 15,- Euro pro Monat
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  • Passive Mitgliedschaft: 2,56 Euro pro 3 Monate
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  • DKV Beitrag:

            Der jährliche Mitgliedsbeitrag zum übergeordneten Dachverband (DKV
            Beitrag) richtet sich nach der Gebührenordnung des DKV und beträgt
            derzeit 18 Euro bis zum 14. Lebensjahr und 23 Euro ab dem 14.
            Lebensjahr.

 

                   Die Gebühr für den Mitgliedsausweis beträgt 10,00 Euro.

 

(Stand: 01.01.2017)

        Er wird als Lastschrift im Dezember eines jeden Jahres für das nächste Jahr eingezogen und
        anschließend vom Verein an den DKV weitergeleitet.

 

Änderung der Bankverbindung

Eine Änderung der Bankverbindung ist dem 1.Vorsitzenden so rechtzeitig mitzuteilen, daß der Einzug des Mitgliedsbeitrages gewährleistet ist. Bei Nichtbeachtung werden die entstandenen Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Kündigung der Mitgliedschaft

Das Mitglied hat seinen Austritt aus dem Verein dem 1. Vorsitzenden durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Die Kündigungsfrist für den Austritt beträgt vier Wochen zu Beginn des jeweiligen neuen Quartals. Bei nicht fristgerechter Kündigung wird der Beitrag für den folgenden Berechnungszeitraum erneut eingezogen, sowie entstandene Kosten, z.B. durch Stornierung der Lastschrift, dem Mitglied in Rechnung gestellt.

(Stand: 26.03.2017)