Mitgliedsbeitragsordnung
Beitragsordnung des Karate Dojo |
Mitgliedsbeiträge Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich durch Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Gebühr für den Mitgliedsausweis beträgt 10,00 Euro.
(Stand: 01.01.2017)
Änderung der Bankverbindung Eine Änderung der Bankverbindung ist dem 1.Vorsitzenden so rechtzeitig mitzuteilen, daß der Einzug des Mitgliedsbeitrages gewährleistet ist. Bei Nichtbeachtung werden die entstandenen Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt. Kündigung der Mitgliedschaft Das Mitglied hat seinen Austritt aus dem Verein dem 1. Vorsitzenden durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Die Kündigungsfrist für den Austritt beträgt vier Wochen
zu Beginn des jeweiligen neuen Quartals. Bei nicht fristgerechter Kündigung wird der Beitrag für den folgenden Berechnungszeitraum erneut eingezogen, sowie entstandene Kosten, z.B. durch Stornierung
der Lastschrift, dem Mitglied in Rechnung gestellt. |